Während seiner Schul- oder Studienzeit einen Job zu finden, während der Ferien oder der Wochenenden, und das ab dem 15. Lebensjahr, das ist die Gelegenheit Geld zu verdienen und Berufserfahrung zu sammeln. Est is besser nicht bis die letzte Minute zu warten, bevor der Sommerjob gesucht wird.
Für einen kleinen Job, der über ein paar Wochen geht, müssen Schüler und Studenten einen Arbeitsvertrag unterzeichnen, der sie verpflichtet, aber auch schützt. Auf alle Fälle gilt es Schwarzarbeit abzulehnen, das heißt nicht deklarierte Jobs!
Um Fallen und Tücken aus dem Weg zu gehen, rät die OGBL-Jugendabteilung dazu, sich so gut wie möglich zu informieren, bevor man einen Vertrag unterschreibt. Die Broschüre des OGBL über Schüler- und Studentenjobs wendet sich an die Jugendlichen zwischen 15 und 26 Jahren, die während der Ferien arbeiten. Sie listet die gesetzlichen und reglementarischen Bestimmungen auf, die über Schüler- und Studentenjobs befinden (Verträge, Arbeitsbedingungen, Entlohnung, …).
Der Schüler oder Student wird hier sämtliche Informationen über seine Rechte sowie Informationen über die Sozialversicherung vorfinden. In der Veröffentlioch befinden sich auch Infos über die Maßnahmen zum Spezialschutz der Jugendlichen sowie Empfehlungen bezüglich der Suche nach einer Beschäftigung und die Vorbereitung der diesbezüglichen Unterlagen. Die Broschüre enthält ebenfalls nützliche Anschriften und ein Beispiel eines Arbeitsvertrags für Schüler und Studenten.
Die Broschüre kann vom Blog der OGBL-Jugendabteilung http://www.ogbl.lu/jeunes/ heruntergeladen oder unter jeunes@ogbl.lu bestellt werden.
Mitgeteilt von der OGBL-Jugendabteilung den 6. März 2014
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