BSH électroménagers S.A. (Bosch-Siemens Hausgeräte)
Erster Kollektivvertrag unterzeichnet
Am 10. Juni 2011 wurde erstmalig ein Kollektivvertrag für die Arbeitnehmer von BSH électroménagers S.A. zwischen der Gewerkschaft OGBL und der Betriebsführung von BSH unterzeichnet.
Zu den wesentlichen Punkten des Abschlusses gehören:
- Lohnerhöhung
Erhöhung der Lohnmasse:
1. Januar 2012 à 1%
1. Januar 2013 à 0,75%
1. Januar 2014 à 0,75%
- 13. Monatsgehalt
Allen Arbeitnehmern wird jeweils mit dem Novembergehalt ein 13. Monatsgehalt ausbezahlt.
- Spesen
Jeder Arbeitnehmer erhält Spesen in Form von 18 sogenannten „chèques repas“ im Wert von jeweils 8,40 Euro
- Treueprämie
Anlässlich seines 25. Dienstjubiläums erhält jeder Arbeitnehmer eine Treueprämie in Höhe eines (1) Bruttomonatseinkommens, die steuerfrei ausbezahlt wird.
- Zuschläge
– Der Zuschlag für Überstunden beträgt 50% pro Überstunde
– Nachtarbeit wird mit einem Zuschlag von 25% auf dem Stundengehalt vergütet
– Arbeitnehmer, die zu Sonntagsarbeiten herangezogen werden, erhalten einen Zuschlag von 100%
– Für Feiertagsarbeit erhalten die Arbeitnehmer einen Zuschlag von 200%
- Urlaubsregelung
– Für Arbeitnehmer, die vor dem 1. Juli 2011 bei BSH tätig sind, beträgt der jährliche Erholungsurlaub 30 Tage
– Für Arbeitnehmer, die ab dem 1. Juli 2011 eingestellt werden, beträgt der jährliche Erholungsurlaub 28 Tage, ab dem 10. Dienstjahr 29 Tage und ab dem 15. Dienstjahr 30 Tage Erholungsurlaub
– Jeder Arbeitnehmer erhält
- ab dem 20. Dienstjahr 1 zusätzlichen Urlaubstag
- ab dem 25. Dienstjahr 2 zusätzliche Urlaubstage
- ab dem 30. Dienstjahr 3 zusätzliche Urlaubstage
- ab dem 35. Dienstjahr 4 zusätzliche Urlaubstage
- ab dem 40. Dienstjahr 5 zusätzliche Urlaubstage
- Als zusätzlich bezahlte freie Tage gelten:
– Allerseelen
– der Nachmittag des 24.12. (Réveillon)
– der Nachmittag des 31.12. (Silvester)
- Sozialurlaub
Alle Arbeitnehmer haben in folgenden Fällen Anrecht auf 16 Stunden Sozialurlaub pro Jahr:
- Unvorhergesehene Ereignisse wie z.B. Wohnungsbrand oder Überschwemmung der Wohnung
- Gerichtliche Vorladungen
- Zusatzversicherung
Der Arbeitgeber gewährt seinen Arbeitnehmern eine Zusatzversicherung.
Mitgeteilt vom Syndikat Handel des OGBL
am 15. Juni 2011